Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lindenaustr. 9, 04600 Altenburg |
Telefon: | 034475860 |
Fax: | 03447586100 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 04626 Schmölln |
Telefon: | 034491760 |
Fax: | 03449176110 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schmoelln.de |
Anschrift: | Markt 1, 04600 Altenburg |
Telefon: | 034475940 |
Fax: | 03447594529 |
E-Mail: | info@stadt-altenburg.de |
Anschrift: | Kornmarkt 12, 07545 Gera |
Telefon: | 03658381060 |
Fax: | 03658381065 |
E-Mail: | sport@gera.de |
Anschrift: | Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna |
Telefon: | 034332413523 |
Fax: | 034379847068 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Im Schloss, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 036691700 |
Fax: | 03669170202 |
E-Mail: | sv@lrashk.thueringen.de |
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Lumpzig ist eine Gemeinde im Altenburger Land in Thüringen und liegt ca. 9 km von der Stadt Schmölln entfernt. Als Spezialität gilt der in der ansässigen Molkerei hergestellte Altenburger Ziegenkäse...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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