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Hochbauämter in Lutter - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauamt
3.86 km von Lutter
Anschrift:Siedlung 14, 37318 Uder
Telefon:03608348012
Fax:03608348024
E-Mail:info@vg-uder.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr
Anschrift:Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon:036066506301
Fax:036066509085
E-Mail:bauaufsichtsamt@kreis-eic.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Lutter

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Hochbauamt
4.89 km von Lutter
Anschrift:Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon:03606677601
Fax:03606677900
E-Mail:stadtverwaltung@heilbad-heiligenstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Bauamt
8.96 km von Lutter
Anschrift:Kreisstr. 4, 37308 Schimberg
Telefon:03608244127
Fax:03608244133
E-Mail:poststelle@ershausen-geismar.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
(4)
Bauamt
9.52 km von Lutter
Anschrift:Hauptstr. 73, 37308 Bodenrode-Westhausen
Telefon:03606550020
Fax:03606550013
E-Mail:poststelle@vg-leinetal.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(1)
Bauamt
11.8 km von Lutter
Anschrift:Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon:056529585400
Fax:056529585109
E-Mail:info@bad-sooden-allendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Steingraben 49, 37318 Hohengandern
Telefon:03608162212
Fax:03608162221
E-Mail:info@vghr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 13-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Lutter
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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