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Sozialämter in Neustadt (Eichsfeld) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(69)
Sozialamt des Landkreises Eichsfeld
24.96 km von Neustadt (Eichsfeld)
Anschrift:Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon:036066500
Fax:036066509000
E-Mail:poststelle@kreis-eic.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neustadt (Eichsfeld)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(10)
Sozialamt
14.83 km von Neustadt (Eichsfeld)
Anschrift:Worbiser Str. 9, 37115 Duderstadt
Telefon:055278410
Fax:05527841197
E-Mail:stadtverwaltung@duderstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(20)
Sozialamt
15.61 km von Neustadt (Eichsfeld)
Anschrift:Bismarckstraße 1, 37441 Bad Sachsa
Telefon:0552330030
Fax:05523300349
E-Mail:rathaus@bad-sachsa.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.30 und Mo 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr
(13)
Sozialamt
16.74 km von Neustadt (Eichsfeld)
Anschrift:Bahnhofstraße 17, 37445 Walkenried
Telefon:0552520216
Fax:0552520255
E-Mail:hintze.m@walkenried.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Di, Fr 8:30-12:30 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr
(38)
Sozialamt
18.17 km von Neustadt (Eichsfeld)
Anschrift:Ritscherstr. 4, 37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon:055248530
Fax:05524853223
E-Mail:rathaus@badlauterberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
22.69 km von Neustadt (Eichsfeld)
Anschrift:Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Telefon:03631911911
Fax:0
E-Mail:bsz-info@lrandh.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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