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Sozialämter in Wachstedt - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(69)
Sozialamt des Landkreises Eichsfeld
11.66 km von Wachstedt
Anschrift:Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon:036066500
Fax:036066509000
E-Mail:poststelle@kreis-eic.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wachstedt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(15)
Sozialamt
13.32 km von Wachstedt
Anschrift:Marktstr. 18, 37281 Wanfried
Telefon:0565598940
Fax:05655989430
E-Mail:post@wanfried.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8:30-12 Uhr
Di 7-12 Uhr
sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(4)
Sozialamt
15.86 km von Wachstedt
Anschrift:Sandstraße 15, 37276 Meinhard
Telefon:0565174800
Fax:05651748055
E-Mail:info@gemeinde-meinhard.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9:15-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Mi 7:15-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(16)
Sozialamt
17.55 km von Wachstedt
Anschrift:Obermarkt 22, 37269 Eschwege
Telefon:05651304295
Fax:0565131412
E-Mail:stadtverwaltung@eschwege-rathaus.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-13 Uhr und 14-16 Uhr
Di+Mi 9-13 Uhr
Do 9-13 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(31)
Sozialamt des Landkreises
17.61 km von Wachstedt
Anschrift:Schlossplatz 1, 37269 Eschwege
Telefon:056513021471
Fax:056513021499
E-Mail:wmk@werra-meissner-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 09:30-12:00 Uhr, Do 14:00-17:00 Uhr
(70)
Sozialamt des Unstrut-Hainich-Kreises
17.95 km von Wachstedt
Anschrift:Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen
Telefon:03601802202
Fax:03601801081
E-Mail:poststelle@uh-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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