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Stadtkassen in Wahlhausen - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Steingraben 49, 37318 Hohengandern
Telefon:036081622833
Fax:036081622933
E-Mail:info@vghr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 13-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wahlhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Stadtkasse Bad Sooden-Allendorf
2.34 km von Wahlhausen
Anschrift:Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon:056529585220
Fax:056529585109
E-Mail:stadt@bad-sooden-allendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Gemeindekasse Berkatal
7.66 km von Wahlhausen
Anschrift:Berkastraße 54, 37297 Berkatal
Telefon:05657989115
Fax:05657989121
E-Mail:gemeinde@berkatal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-17:30 Uhr, mittwochs geschlossen
(0)
Gemeindekasse Meißner
9.74 km von Wahlhausen
Anschrift:Hinterweg 4, 37290 Meißner
Telefon:05657989616
Fax:05657989626
E-Mail:info@gemeinde-meissner.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(2)
Stadtkasse Witzenhausen
9.84 km von Wahlhausen
Anschrift:Am Markt 1, 37213 Witzenhausen
Telefon:05542508210
Fax:05542508100
E-Mail:stefan.montag@witzenhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Uder
10.35 km von Wahlhausen
Anschrift:Siedlung 14, 37318 Uder
Telefon:03608348022
Fax:03608348024
E-Mail:kasse@vg-uder.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Wahlhausen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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