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Gewerbeämter in Thüringen - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld
Telefon:03671823251
Fax:03671823370
E-Mail:poststelle@kreis-slf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale
Telefon:03671598285
Fax:0
E-Mail:gewerbeamt@stadt-saalfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr
Di 9-16 Uhr
Do 9-18 Uhr
Anschrift:Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Telefon:036319110
Fax:036319111119
E-Mail:post@lrandh.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Telefon:036934858147
Fax:036934858436
E-Mail:info@lk-sm.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis
Telefon:036052000
Fax:03605200199
E-Mail:info@leinefelde-worbis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Mi+Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Schlossplatz 1, 98617 Meiningen
Telefon:03693454151
Fax:03693454199
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr und Do 13-18 Uhr
jeden 1. Sa im Monat 9-13 Uhr
Anschrift:Markt 1, 98660 Themar
Telefon:0368736880
Fax:03687368829
E-Mail:sekretariat@themar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kirchweg 8, 98673 Auengrund
Telefon:0368639120
Fax:03686391223
E-Mail:hauptamt@gv-auengrund.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Neustädter Straße 1 , 07381 Pößneck
Telefon:036475000
Fax:03647500100
E-Mail:info@poessneck.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Anschrift:Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon:036066770
Fax:03606677900
E-Mail:gewerbe@heilbad-heiligenstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-15 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
21 - 30 von 51
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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