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Anschrift: | Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar |
Telefon: | 0362585350 |
Fax: | 03625853530 |
E-Mail: | info@vg-nesseaue.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen |
Telefon: | 03620270846 |
Fax: | 03620270813 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-drei-gleichen.de |
Anschrift: | Langensalzaer Straße 98, 99867 Gotha |
Telefon: | 036212220 |
Fax: | 03621222242 |
E-Mail: | friedhofsverwaltung@gotha.de |
Anschrift: | Hauptstraße 15, 99869 Nesseltal OT Goldbach |
Telefon: | 03625584315 |
Fax: | 03625580486 |
E-Mail: | info@gemeinde-nessetal.de |
Anschrift: | Markt 7, 99958 Tonna |
Telefon: | 03604275745 |
Fax: | 03604275750 |
E-Mail: | info@fahner-hoehe.de |
Anschrift: | Thornas-Müntzer-Straße 69, 99189 Elxleben |
Telefon: | 036201826112 |
Fax: | 036201826122 |
E-Mail: | v.heinemann@gemeinde-elxleben.de |
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Molschleben gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue und liegt im thüringischen Landkreis Gotha. Bekannt ist die Ortschaft nicht nur für ihre Kirche mit einem außergewöhnlichen Altar, sondern auch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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