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Gerichtsvollzieher in Greiz - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Gerichtsvollzieher Seidel
0.84 km von Greiz
Anschrift:Zeulenrodaer Str. 23, 07973 Greiz
Telefon:015258122989
Fax:03662859523
Sprechzeiten:Di+Do 7:30-9 Uhr
(8)
Gerichtsvollzieher Hanns
5.71 km von Greiz
Anschrift:Hermann-Pampel-Str. 1, 07987 Mohlsdorf
Telefon:03661675100
Fax:03661675100
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 9-10 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Greiz
Anschrift:Schumannstr. 3, 08525 Plauen
Telefon:03741522808
Fax:037413831612
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Morgenbergstr. 19, 08525 Plauen
Telefon:03741132510
Fax:037415989754
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 9-11 Uhr
Anschrift:Morgenbergstr. 19, 08525 Plauen
Telefon:03741223789
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-11 Uhr
Anschrift:Morgenbergstr. 19, 08525 Plauen
Telefon:037415985973
Sprechzeiten:Mi 14-16 Uhr
Do 10-12 Uhr
Anschrift:Äußere Reichenbacher Str. 35, 08529 Plauen
Telefon:03741384366
Fax:03741384367
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Mi 8:30-10:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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