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Ordnungsämter in Kraftsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Ordnungsamt
0.03 km von Kraftsdorf
Anschrift:Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf
Telefon:036606835014
Fax:036606835013
E-Mail:hauptamt@gemeinde-kraftsdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Ordnungsamt des Landkreises Greiz
31.77 km von Kraftsdorf
Anschrift:Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz
Telefon:03661876640
Fax:0366187677640
E-Mail:info@landkreis-greiz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Kraftsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Ordnungsamt
5.08 km von Kraftsdorf
Anschrift:Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf
Telefon:03660157741
Fax:03660157750
E-Mail:info@vg-hermsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
(8)
Ordnungsamt
5.58 km von Kraftsdorf
Anschrift:Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz
Telefon:03660157124
Fax:03660157122
E-Mail:ordnungsamt@bad-klosterlausnitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Ordnungsamt
6.21 km von Kraftsdorf
Anschrift:Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf
Telefon:03660489922
Fax:03660489963
E-Mail:stadt@muenchenbernsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
(5)
Ordnungsamt
8.94 km von Kraftsdorf
Anschrift:Heinrich-Schütz-Str. 4, 07586 Bad Köstritz
Telefon:03660588122
E-Mail:ordnungsamt@stadt-bad-koestritz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Markt 27, 07607 Eisenberg
Telefon:03669173469
Fax:03669173545
E-Mail:kontakt@rathaus-eisenberg.de
Öffnungs­zeiten:Di, Mi 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Kraftsdorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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