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Kindergärten in Kühdorf - Anschrift & Kontakt

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lunzig 29, 7957 Langenwetzendorf
Telefon:03662520415
E-Mail:kita@lunzig.de
Anschrift:Nitschareuth Nr. 25, 7957 Langenwetzendorf
Telefon:03662520430
E-Mail:sonnenkaefer@langenwetzendorf.de
(0)
Kindergarten Neumühle
3.64 km von Kühdorf
Anschrift:Hauptstr. 17, 7973 Greiz
Telefon:03661434302
Anschrift:Naitschau Nr. 14, 7957 Langenwetzendorf
Telefon:03662520310
E-Mail:tausendfuessler@langenwetzendorf.de
Anschrift:Siedlung 1, 7987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Telefon:03662320414
E-Mail:kita.waltersdorf@awo-greiz.de
Anschrift:Karl-Marx-Str. 13, 7980 Berga/Elster
Telefon:03662323040
Anschrift:Schnarrtanne 1, 7973 Greiz
Telefon:036613759
Anschrift:Schulstr. 17, 7937 Zeulenroda-Triebes
Telefon:03662251217
Anschrift:Wesserstr. 21, 7937 Zeulenroda-Triebes
Telefon:03662251432
(2)
Kindertagesstätte "Spatzennest"
7.93 km von Kühdorf
Anschrift:Buckestr. 1, 7973 Greiz
Telefon:036616643
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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