Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876121 |
Fax: | 0366187677121 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Greizer Str. 40a, 07907 Schleiz |
Telefon: | 03663488747 |
Fax: | 03663488450 |
E-Mail: | schulverwaltung@lrasok.thueringen.de |
Anschrift: | Marstallstraße 6, 07973 Greiz |
Telefon: | 036617030 |
Fax: | 036612666 |
E-Mail: | sv@greiz.de |
Anschrift: | Kornmarkt 12, 07545 Gera |
Telefon: | 03658381060 |
Fax: | 03658381065 |
E-Mail: | sport@gera.de |
Anschrift: | Markt 1, 07381 Pößneck |
Telefon: | 03647500237 |
Fax: | 036475005238 |
E-Mail: | stadt@poessneck.de |
Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413921085 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Wiebelsdorf liegt im Thüringer Schiefergebirge im Landkreis Greiz im der Nähe der Stadt Auma. 1333 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Als Kunstdenkmal gilt die Kirche im Ortsteil...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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