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Tiefbauämter in Veilsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
Telefon:036854450
Fax:03685445501
E-Mail:poststelle@lrahbn.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Veilsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Tiefbauamt des Landkreises Coburg
18.63 km von Veilsdorf
Anschrift:Lauterer Str. 60, 96450 Coburg
Telefon:095615140
Fax:095615141099
E-Mail:landratsamt@landkreis-coburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr und Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
(4)
Tiefbauamt
20.11 km von Veilsdorf
Anschrift:Steingasse 18, 96450 Coburg
Telefon:09561890
E-Mail:stadtbauamt@coburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Tiefbauamt
24.1 km von Veilsdorf
Anschrift:Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl
Telefon:03681740
E-Mail:poststelle@stadtsuhl.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-13 Uhr Di 8-17 Uhr Do 8-18 Uhr
(2)
Tiefbauamt des Landkreises Sonneberg
26.03 km von Veilsdorf
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:03675871479
Fax:03675871325
E-Mail:bauverwaltung@lkson.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(2)
Tiefbauamt
33.47 km von Veilsdorf
Anschrift:Schlossplatz 1, 98617 Meiningen
Telefon:0369345450
Fax:03693454599
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr und Do 13-18 Uhr
jeden 1. Sa im Monat 9-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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