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Gerichtsvollzieher in Herschdorf - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieherin Penneckendorf
23.52 km von Herschdorf
Anschrift:Wagnergasse 17, 99310 Arnstadt
Telefon:03628663949
Fax:036285849945
Sprechzeiten:Di 14-15:30 Uhr Do 9-10:30 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieherin Heinze
23.52 km von Herschdorf
Anschrift:Wagnergasse 17, 99310 Arnstadt
Telefon:036285849880
Fax:036285849945
Sprechzeiten:Mo 13-14 Uhr
Di 9-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Kauka
23.52 km von Herschdorf
Anschrift:Wagnergasse 17, 99310 Arnstadt
Telefon:036289295536
Fax:036289295607
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Mi 9-10 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieher Kraege
23.52 km von Herschdorf
Anschrift:Wagnergasse 17, 99310 Arnstadt
Telefon:03628605578
Fax:036285849945
Sprechzeiten:Di 13-14:30 Uhr Mi 8:30-10 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Herschdorf
(7)
Gerichtsvollzieher Herrmann
20.64 km von Herschdorf
Anschrift:Im Zechengrund 24, 07318 Saalfeld
Telefon:036724804546
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Fritsch
20.64 km von Herschdorf
Anschrift:Untere Ortsstr. 2, 07318 Saalfeld
Telefon:03671513943
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Do 14-18 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Seyffarth
22.7 km von Herschdorf
Anschrift:Alte Str. 28, 07407 Rudolstadt
Telefon:03672341045
Sprechzeiten:Mi 17-19 Uhr Do 9-10 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Blecks
22.71 km von Herschdorf
Anschrift:Marktstr. 41, 07407 Rudolstadt
Telefon:03672313550
Fax:036721215382
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr
Mi 16-19 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieherin Fleischmann
25.17 km von Herschdorf
Anschrift:Roschstr. 4, 98527 Suhl
Telefon:03681705012
Fax:03681705012
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Herschdorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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