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Ausländerbehörden in Ilfeld - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(45)
Ausländerbehörde des Landkreises
10.2 km von Ilfeld
Anschrift:Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Telefon:03631911356
Fax:03631911104
E-Mail:bsz-info@lrandh.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Ilfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Hauptstraße 2a, 99706 Sondershausen
Telefon:03632741552
Fax:03632741752
E-Mail:abh@kyffhaeuser.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(30)
Ausländerbehörde
32.13 km von Ilfeld
Anschrift:Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon:03632741552
Fax:03632741752
E-Mail:abh@kyffhaeuser.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(52)
Ausländerbehörde des Landkreises
36.64 km von Ilfeld
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Telefon:0394159704509
Fax:0394159704333
E-Mail:ordnungsamt@kreis-hz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen
Telefon:034645350
Fax:034645351090
E-Mail:landkreis@lkmsh.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Do 8:30-15 Uhr
Di 8:30-17:30 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Klubgartenstraße 11, 38640 Goslar
Telefon:05321760
Fax:0532176696
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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