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Wohnungsämter in Rauschwitz - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Schloßgasse 17, 07607 Eisenberg
Telefon:03669170385
Fax:03669170748
E-Mail:bw@lrashk.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Rauschwitz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Am Anger 15, 07743 Jena
Telefon:03641490
Fax:03641492020
E-Mail:info@jena.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda
Telefon:036445400
Fax:03644540850
E-Mail:post.landratsamt@wl.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Wohnungsamt (Wohngeldstelle)
22.04 km von Rauschwitz
Anschrift:Gagarinstr. 99/101, 07545 Gera
Telefon:03658383101
Fax:03658383105
E-Mail:wohngeldbehoerde@gera.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(0)
Bauverwaltung, Abt. Wohnungsbauförderung
33.69 km von Rauschwitz
Anschrift:Schwanseestraße 17, 99421 Weimar
Telefon:036437620
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00
Freitag 09:00 - 12:00
Anschrift:Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz
Telefon:036634880
Fax:03663488474
E-Mail:poststelle@lrasok.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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