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Grundbuchämter in Gefell - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Mühlgasse 19c, 07356 Lobenstein
Telefon:0366516100
Fax:03665161010
E-Mail:agpos.poststelle@justiz.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(49)
Grundbuchamt Pößneck
31.31 km von Gefell
Anschrift:Bahnhofstraße 18, 07381 Pößneck
Telefon:0364742680
Fax:03647426860
E-Mail:agpos.poststelle@justiz.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Gefell

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(76)
Grundbuchamt Plauen
23.68 km von Gefell
Anschrift:Europaratstr. 13, 08523 Plauen
Telefon:037411010
Fax:037411011404
E-Mail:verwaltung@agpl.justiz.sachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(83)
Grundbuchamt Greiz
35.5 km von Gefell
Anschrift:Brunnengasse 10, 07973 Greiz
Telefon:036616150
Fax:03661615117
E-Mail:Poststelle@aggrz.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Grundbuchamt Kronach
41.49 km von Gefell
Anschrift:Amtsgerichtsstraße 15, 96317 Kronach
Telefon:0926160650
Fax:092616065118
E-Mail:poststelle@ag-kc.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(56)
Grundbuchamt
41.91 km von Gefell
Anschrift:Parkstr. 1, 08209 Auerbach/Vogtland
Telefon:037448390
Fax:03744839140
E-Mail:verwaltung-p@agae.justiz.sachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(20)
Grundbuchamt Rudolstadt
45.08 km von Gefell
Anschrift:Marktstr. 54, 07407 Rudolstadt
Telefon:0361573562000
Fax:0361573562131
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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