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Gerichtsvollzieher in Keila - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Gerichtsvollzieher Baumgart
7.89 km von Keila
Anschrift:Marienstr. 4, 07381 Pößneck
Telefon:036474455900
Fax:036474457109
Sprechzeiten:Mo 16-18 Uhr
Do 9-10 Uhr
(20)
Gerichtsvollzieher Felkel
7.95 km von Keila
Anschrift:Breite Straße 26/28, 07381 Pößneck
Telefon:036475270639
Fax:036475272751
E-Mail:gvmatthiasfelkel@gvpost.de
Sprechzeiten:Montag 15.00-17.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
(18)
Gerichtsvollzieher Wallner
7.95 km von Keila
Anschrift:Bahnhofstr. 16, 07381 Pößneck
Telefon:036474591333
Sprechzeiten:Mi 7-9 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Keila
(7)
Gerichtsvollzieher Herrmann
22.71 km von Keila
Anschrift:Im Zechengrund 24, 07318 Saalfeld
Telefon:036724804546
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Fritsch
22.9 km von Keila
Anschrift:Untere Ortsstr. 2, 07318 Saalfeld
Telefon:03671513943
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Do 14-18 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieher Blecks
24.54 km von Keila
Anschrift:Marktstr. 41, 07407 Rudolstadt
Telefon:03672313550
Fax:036721215382
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr
Mi 16-19 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Seyffarth
24.72 km von Keila
Anschrift:Alte Str. 28, 07407 Rudolstadt
Telefon:03672341045
Sprechzeiten:Mi 17-19 Uhr Do 9-10 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieherin Michaelis
25.17 km von Keila
Anschrift:Am Bahnhof 3, 07646 Stadtroda
Telefon:03642842597
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Do 9-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Keila? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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