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Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz |
Telefon: | 036634804117 |
Fax: | 036634804200 |
E-Mail: | info@schleiz.de |
Anschrift: | Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz |
Telefon: | 03663488526 |
Fax: | 03663488496 |
E-Mail: | ordnung@lrasok.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schleizer Str. 17, 07907 Oettersdorf |
Telefon: | 03663434317 |
Fax: | 03663434321 |
E-Mail: | info@vg-seenplatte.de |
Anschrift: | Markt 1, 07922 Tanna |
Telefon: | 036646280829 |
Fax: | 036646280828 |
E-Mail: | rathaus@stadt-tanna.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 17, 07368 Remptendorf |
Telefon: | 03664044915 |
Fax: | 03664044925 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff |
Telefon: | 03743260312 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes |
Telefon: | 03662848210 |
Fax: | 03662897395 |
E-Mail: | poststelle@zeulenroda-triebes.de |
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Schleiz ist die Kreisstadt des Saale-Orla-Kreises in Thüringen. Sie liegt an der Wisenta, unweit der Grenzen zu Bayern und Sachsen-Anhalt. Bekannt ist der Ort für eine der ältesten Rennstrecken der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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