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Anschrift: | Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf |
Telefon: | 03673334918 |
Fax: | 03673322252 |
E-Mail: | picha@kaulsdorf-saale.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pößnecker Str. 2, 07389 Ranis |
Telefon: | 03647431244 |
Fax: | 03647431233 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markt 1, 07338 Leutenberg |
Telefon: | 03673423112 |
Fax: | 03673422208 |
E-Mail: | sgrosch@leutenberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 17, 07368 Remptendorf |
Telefon: | 03664044922 |
Fax: | 03664044925 |
E-Mail: | kaemmerei@remptendorf.de |
Anschrift: | Pößnecker Straße 24, 07387 Krölpa |
Telefon: | 0364743140 |
Fax: | 03647431422 |
E-Mail: | info@kroelpa.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 1, 07381 Pößneck |
Telefon: | 03647500204 |
Fax: | 036475005204 |
E-Mail: | info@poessneck.de |
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Die Gemeinde Drognitz liegt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen. Sie befindet sich im Naturpark Thüringer Schiefergebirge Obere Saale. Die Ortschaft wurde erstmals im Jahr 1120 in einer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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