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Ausländerbehörden in Gräfenthal - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Ausländerbehörde Saalfeld-Rudolstadt
16.07 km von Gräfenthal
Anschrift:Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld
Telefon:03671823232
E-Mail:poststelle@kreis-slf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Gräfenthal

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Ausländerbehörde des Landkreises
19.44 km von Gräfenthal
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:03675871375
Fax:0
E-Mail:sozialamt@lkson.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Güterstraße 18, 96317 Kronach
Telefon:09261678253
Fax:09261678211
E-Mail:poststelle@lra-kc.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Landratsamt:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
(27)
Ausländerbehörde Ilm-Kreis
31.77 km von Gräfenthal
Anschrift:Schloßplatz 2 a, 99310 Arnstadt
Telefon:03628738576
E-Mail:abh@ilm-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Ausländerbehörde des Landkreises Coburg
34.57 km von Gräfenthal
Anschrift:Lauterer Str. 60, 96450 Coburg
Telefon:095615140
Fax:095615141099
E-Mail:landratsamt@landkreis-coburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr und Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
(6)
Ausländeramt
36.58 km von Gräfenthal
Anschrift:Rosengasse 1, 96450 Coburg
Telefon:09561891366
E-Mail:migration@coburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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