Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 7, 98744 Schwarzatal OT Oberweißbach |
Telefon: | 03670567401 |
Fax: | 03670567198 |
E-Mail: | poststelle@vg-schwarzatal.de |
Anschrift: | Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld |
Telefon: | 03671823251 |
Fax: | 03671823370 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 07422 Bad Blankenburg |
Telefon: | 0367413730 |
Fax: | 0367413755 |
E-Mail: | stadt@bad-blankenburg.de |
Anschrift: | Markt 1, 07426 Königsee-Rottenbach |
Telefon: | 03673849752 |
Fax: | 03673849759 |
E-Mail: | stadt@koenigsee.de |
Anschrift: | Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale |
Telefon: | 03671598487 |
Anschrift: | Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg |
Telefon: | 03679790258 |
Fax: | 03679790265 |
E-Mail: | rathaus@neuhaus-am-rennweg.de |
Anschrift: | Markt 8, 07330 Probstzella |
Telefon: | 036735461110 |
Fax: | 036735461155 |
E-Mail: | info@vg-schiefergebirge.de |
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Inmitten hoher Wälder im Tal der Schwarzen Sorbitz befindet sich im thüringischen Saalfels-Rudolstadt-Kreis die Gemeinde Rohrbach. Erstmals wurde der Ort 11370 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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