Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 99625 Kölleda |
Telefon: | 03635450118 |
Fax: | 03635450144 |
E-Mail: | stadtverwaltung@koelleda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 2a, 06647 An der Finne |
Telefon: | 03446560228 |
Fax: | 03446560214 |
E-Mail: | info@vgem-finne.de |
Anschrift: | Marktplatz 3-4, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634350120 |
Fax: | 03634350125 |
E-Mail: | mail@stadtsoemmerda.de |
Anschrift: | Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen |
Telefon: | 0346737239 |
Fax: | 0346737222 |
E-Mail: | info@anderschmuecke.de |
Anschrift: | Schulplatz 6, 06571 Roßleben-Wiehe |
Telefon: | 034672863310 |
Fax: | 034672863190 |
E-Mail: | kaemmerei@rossleben-wiehe.info |
Anschrift: | Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt |
Telefon: | 03637341155 |
Fax: | 03637341190 |
E-Mail: | poststelle@lg-buttstaedt.de |
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Am Südrand der Finne im thüringischen Landkreis Sömmerda befindet sich die Gemeinde Großmonra. Die Ortschaft, die im nordöstlichen Teil des Thüringer Beckens liegt, wurde erstmals 704 in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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