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Gewerbeämter in Wundersleben - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(14)
Gewerbeamt des Landkreises Sömmerda
6.14 km von Wundersleben
Anschrift:Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda
Telefon:03634354339
Fax:03634354344
E-Mail:gewerbeamt@lra-soemmerda.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
Mi geschlossen
Weitere Behörden in der Nähe von Wundersleben

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Gewerbeamt
6.01 km von Wundersleben
Anschrift:Poststraße 1, 99610 Sömmerda
Telefon:03634350270
Fax:03634621477
E-Mail:mail@stadtsoemmerda.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 13-18 Uhr, Do 13-16 Uhr, mittwochs geschlossen
(31)
Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten
19.94 km von Wundersleben
Anschrift:Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt
Telefon:03616557801
Fax:03616557777
E-Mail:buergeramt@erfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12:30 Uhr
Di 9-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
(5)
Gewerbeamt
20.94 km von Wundersleben
Anschrift:Harzstr. 3, 38889 Blankenburg
Telefon:03944943322
Fax:03944943319
E-Mail:kontakt@blankenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(30)
Gewerbeamt
26.72 km von Wundersleben
Anschrift:Markt 7, 99706 Sondershausen
Telefon:036326220
Fax:03632622120
E-Mail:info@sondershausen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 9:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
Anschrift:Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon:03632741175
Fax:0363274188874
E-Mail:goa@kyffhaeuser.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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