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Sozialämter in Föritz - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(14)
Sozialamt des Landkreises Sonneberg
4.66 km von Föritz
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:036758710
Fax:03675871404
E-Mail:poststelle@lkson.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(10)
Sozialamt (Landkreis Sonneberg)
4.75 km von Föritz
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:036758710
Fax:03675871404
E-Mail:landratsamt@lkson.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Föritz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.61 km von Föritz
Anschrift:Rathausstr. 1, 96342 Stockheim
Telefon:09265807013
Fax:09265807040
E-Mail:gemeinde@stockheim-online.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
5.65 km von Föritz
Anschrift:Hauptstraße 16, 96332 Pressig
Telefon:0926599018
Fax:0926599028
E-Mail:info@pressig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:30 - 18:00 Uhr
(6)
Sozialamt
7.81 km von Föritz
Anschrift:Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt bei Coburg
Telefon:0956881462
Fax:0956881222
E-Mail:info@neustadt-bei-coburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 13-16 Uhr und Di 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
10.52 km von Föritz
Anschrift:Coburger Str. 14, 96268 Mitwitz
Telefon:0926699060
Fax:09266990666
E-Mail:poststelle@vgem-mitwitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 13.30 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
11.5 km von Föritz
Anschrift:Wöhrleite 1, 96352 Wilhelmsthal
Telefon:09260990919
Fax:09260990933
E-Mail:info@wilhelmsthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr sowie Di 16-17 Uhr und Do 16-18 Uhr Fr 8-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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