Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 55, 99976 Anrode OT Bickenriede |
Telefon: | 03602357022 |
Fax: | 03602357016 |
E-Mail: | post@gemeinde-anrode.de |
Anschrift: | Thomas-Müntzer-Straße 14, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601801739 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neue Str. 16, 37359 Küllstedt |
Telefon: | 03607568311 |
Fax: | 03607568340 |
E-Mail: | info@westerwald-obereichsfeld.de |
Anschrift: | Herrenstr. 43, 99974 Unstruttal |
Telefon: | 036018862667 |
Fax: | 03601448116 |
E-Mail: | info@gemeinde-unstruttal.de |
Anschrift: | Geschwister-Scholl-Str. 26/28, 37351 Dingelstädt |
Telefon: | 036075340 |
Fax: | 03607562777 |
E-Mail: | info@dingelstaedt.de |
Anschrift: | Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601452418 |
Fax: | 03601452412 |
E-Mail: | sicherheit-ordnung@muehlhausen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 22, 99988 Heyerode |
Telefon: | 03602480220 |
Fax: | 0360248022220 |
E-Mail: | info@lg-suedeichsfeld.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Überregionale Bekanntheit besitzt die beschauliche Gemeinde durch das Kloster Anrode, dessen Besuch sich in jedem Fall lohnt. Der Ort am Rande des Eichsfelds gliedert sich in Bickenriede, Hollenbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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