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Ausländerbehörden in Weberstedt - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(73)
Ausländerbehörde des Landkreises
11.39 km von Weberstedt
Anschrift:Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen
Telefon:03601801757
Fax:03601801749
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Weberstedt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(63)
Ausländerbehörde
20.1 km von Weberstedt
Anschrift:Markt 2, 99817 Eisenach
Telefon:03691670309
Fax:03691670930
E-Mail:info@eisenach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(33)
Ausländerbehörde des Landkreises
21.87 km von Weberstedt
Anschrift:18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
Telefon:036212140
Fax:03621214400
E-Mail:info@kreis-gth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(30)
Ausländerbehörde
30.51 km von Weberstedt
Anschrift:Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon:03632741552
Fax:03632741752
E-Mail:abh@kyffhaeuser.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(95)
Ausländerbehörde des Landkreises
33.3 km von Weberstedt
Anschrift:Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Telefon:056513020
E-Mail:wmk@werra-meissner-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9:30-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Anschrift:Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen
Telefon:03695617501
Fax:03695617599
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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