Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Michael-Praetorius-Platz 2, 99831 Creuzburg |
Telefon: | 03692694720 |
Fax: | 03692694747 |
E-Mail: | info@vg-hainich-werratal.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Anger 3, 37296 Ringgau |
Telefon: | 05659979722 |
Fax: | 05659979721 |
E-Mail: | gemeinde@ringgau.de |
Anschrift: | Bahnhofstrasse 15, 37293 Herleshausen |
Telefon: | 05654989524 |
Fax: | 05654989533 |
E-Mail: | Gemeinde@Herleshausen.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 37299 Weißenborn |
Telefon: | 05659302 |
Fax: | 05659492 |
E-Mail: | info@gemeinde-weissenborn.de |
Anschrift: | Rathausstraße 12, 99830 Treffurt |
Telefon: | 03692351517 |
Fax: | 03692351538 |
E-Mail: | hauptamt@treffurt.de |
Anschrift: | Marktstraße 18, 37281 Wanfried |
Telefon: | 05655989423 |
Fax: | 05655989430 |
E-Mail: | uwe.katzer@wanfried.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Nur ca. 15 km nordwestlich der bekannten Wartburgstadt Eisenach liegt das beschauliche Ifta. Im Jahre 1260 wurde die Gemeinde zum ersten Mal in einer Urkunde genannt. Viele Fachwerkbauten prägen den Ortskern.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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