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Anschrift: | Hauptstraße 23, 99439 Am Ettersberg |
Telefon: | 03645278527 |
Fax: | 03645278521 |
E-Mail: | info@am-ettersberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 23, 99439 Am Ettersberg |
Telefon: | 0364527850 |
Fax: | 03645278521 |
E-Mail: | info@am-ettersberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berkaer Straße 4a, 99423 Weimar |
Telefon: | 03643762743 |
Fax: | 03643762744 |
E-Mail: | friedhof@stadtweimar.de |
Anschrift: | Willerstedter Str. 1, 99510 Pfiffelbach |
Telefon: | 03646295419 |
Fax: | 03646295429 |
E-Mail: | info@vgem-ilmtal-weinstrasse.de |
Anschrift: | Schlossgasse 19, 99428 Isseroda |
Telefon: | 03643831141 |
Fax: | 03643831121 |
E-Mail: | post@grammetal.de |
Anschrift: | Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt |
Telefon: | 03637341123 |
Fax: | 03637341190 |
E-Mail: | poststelle@lg-buttstaedt.de |
Anschrift: | Karl-Alexander-Str. 134a, 99441 Mellingen |
Telefon: | 036453799815 |
Fax: | 036453799899 |
E-Mail: | standesamt@vgem-mellingen.de |
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Vermutlich wurde Heichelheim bereits in der Eisenzeit besiedelt. Die Gemeinde befindet sich in der Nähe von Buttelstedt. Sehenswert sind vor allem die Turmwindmühle und die architektonisch bemerkenswerte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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