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Grundbuchämter in Schwerstedt (bei Weimar) - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(51)
Grundbuchamt Weimar
9.35 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Ernst-Kohl-Straße 81, 99423 Weimar
Telefon:0364323300
Fax:036432330200
E-Mail:agwei.poststelle@justiz.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(49)
Grundbuchamt Apolda
16.69 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Jenaer Str. 8, 99510 Apolda
Telefon:0361573522900
Fax:0361573522933
E-Mail:agapd.poststelle@justiz.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Schwerstedt (bei Weimar)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(35)
Grundbuchamt Sömmerda
16.04 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Weissenseer Str. 52, 99610 Sömmerda
Telefon:0363437070
Fax:03634270740
E-Mail:agsom.poststelle@justiz.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(91)
Grundbuchamt
22.08 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Telefon:0361573555002
Fax:0361573555000
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(50)
Grundbuchamt Jena
26.24 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Rathenaustraße 13, 07745 Jena
Telefon:036413070
Fax:03641307200
E-Mail:agjen.poststelle@justiz.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(52)
Grundbuchamt Arnstadt
35.54 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt
Telefon:0362893300
Fax:03628933033
E-Mail:agarn.poststelle@justiz.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(95)
Grundbuchamt Stadtroda
38.54 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Schloßstr. 2, 07646 Stadtroda
Telefon:036428460
Fax:03642846639
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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