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Stadtkassen in Schwerstedt (bei Weimar) - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hauptstraße 23, 99439 Am Ettersberg
Telefon:03645278522
Fax:03645278521
E-Mail:info@am-ettersberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 7:30-10:30 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 23, 99439 Am Ettersberg
Telefon:03645278522
Fax:03645278521
E-Mail:info@am-ettersberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 7:30-10:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schwerstedt (bei Weimar)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Stadtkasse Weimar
10.06 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Schwanseestraße 17, 99423 Weimar
Telefon:03643762419
Fax:03643762440
E-Mail:stadtkasse@stadtweimar.de
Öffnungs­zeiten:Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
(1)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Ilmtal-Weinstraße
10.75 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Willerstedter Straße 1, 99510 Pfiffelbach
Telefon:03646295416
Fax:03646295429
E-Mail:meissner@vgem-ilmtal-weinstrasse.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Buttstädt
10.9 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt
Telefon:03637341161
Fax:03637341190
E-Mail:poststelle@lg-buttstaedt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Verwaltungsgemeinschaftskasse An der Marke
10.99 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach
Telefon:03637154016
Fax:03637154029
E-Mail:kasse@vg-andermarke.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
(1)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Kölleda
13.38 km von Schwerstedt (bei Weimar)
Anschrift:Markt 1, 99625 Kölleda
Telefon:03635450130
Fax:03635450144
E-Mail:stadtverwaltung@koelleda.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Schwerstedt (bei Weimar)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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