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KFZ-Zulassungsstellen in Asselfingen - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
KFZ-Zulassungsstelle des Alb-Donau-Kreises
21.68 km von Asselfingen
Anschrift:Schillerstraße 30, 89070 Ulm
Telefon:07311851444
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Asselfingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises
11.15 km von Asselfingen
Anschrift:An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg
Telefon:08221950
Fax:0822195240
E-Mail:info@landkreis-guenzburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(3)
KFZ-Zulassungsbehörde des Landkreises
16.61 km von Asselfingen
Anschrift:Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon:073213212416
Fax:073213212410
E-Mail:post@landkreis-heidenheim.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(14)
Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises
19.98 km von Asselfingen
Anschrift:Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon:073170400
Fax:0731704080999
E-Mail:poststelle@lra.neu-ulm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr
(4)
Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises
22.59 km von Asselfingen
Anschrift:Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau
Telefon:0907151122
Fax:0907151101
E-Mail:poststelle@landratsamt.dillingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-12 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
(7)
KFZ-Zulassungsbehörde des Landkreises
34.21 km von Asselfingen
Anschrift:Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Telefon:073615031435
Fax:073615031486
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8:15-11:45 Uhr und 14-16 Uhr
Di 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:15-11:11:45 Uhr
Do 8:15-11:45 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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