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Sozialämter in Hausen am Bussen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt des Landkreises Alb-Donau-Kreis
34.35 km von Hausen am Bussen
Anschrift:Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon:07311854396
Fax:0731185224396
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Hausen am Bussen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
2.9 km von Hausen am Bussen
Anschrift:Marktstraße 1, 89597 Munderkingen
Telefon:073935980
Fax:07393598130
E-Mail:rathaus@munderkingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 11.45 Uhr, Mo 14.00 - 16.00 Uhr, Mi 14.00 - 17.30 Uhr
(1)
Sozialamt
9.95 km von Hausen am Bussen
Anschrift:Bachstraße 7, 88448 Attenweiler
Telefon:0735792090
Fax:07357920930
E-Mail:rathaus@attenweiler.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14:00-16:00 Uhr, Mi 14:00-18:00 Uhr
(6)
Sozialamt
10.8 km von Hausen am Bussen
Anschrift:Marktplatz 1, 89584 Ehingen an der Donau
Telefon:073915030
Fax:07391503222
E-Mail:info@ehingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
12.44 km von Hausen am Bussen
Anschrift:Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten
Telefon:0737320520
Fax:0737320555
E-Mail:info@zwiefalten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo-Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(7)
Sozialamt
12.81 km von Hausen am Bussen
Anschrift:Marktplatz 1, 88499 Riedlingen
Telefon:0737118336
Fax:0737118355
E-Mail:info@riedlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 -12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr, Fr 8.00-12.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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