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Sozialämter in Achstetten - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Sozialamt des Landkreises
20.07 km von Achstetten
Anschrift:Rollinstraße 18, 88400 Biberach an der Riß
Telefon:07351526257
Fax:07351525257
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Do 8-14 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Achstetten

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
3.73 km von Achstetten
Anschrift:Marktplatz 1, 88471 Laupheim
Telefon:073927040
Fax:07392704232
E-Mail:stadt.laupheim@laupheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.30-12.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr, Mo-Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt (Erbach/Donau)
7.3 km von Achstetten
Anschrift:Erlenbachstraße 50, 89155 Erbach
Telefon:07305967635
Fax:07305967676
E-Mail:info@erbach-donau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
11.31 km von Achstetten
Anschrift:Hauptstraße 49, 89171 Illerkirchberg
Telefon:0734696090
Fax:07346960960
E-Mail:info@illerkirchberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-19 Uhr und Di+Do 14-16:30 Uhr
(1)
Sozialamt
11.47 km von Achstetten
Anschrift:Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi
Telefon:0735398000
Fax:07353980028
E-Mail:rathaus.info@schwendi.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 17.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
12.34 km von Achstetten
Anschrift:Hauptstr. 25, 88433 Schemmerhofen
Telefon:073569356100
Fax:07356935699
E-Mail:poststelle@schemmerhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr, Mi 14.00 - 18.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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