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Ordnungsämter in Moosburg (Federsee) - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Ordnungsamt
2.95 km von Moosburg (Federsee)
Anschrift:Marktplatz 2, 88422 Bad Buchau
Telefon:075828083
Fax:0758280840
E-Mail:stadt@bad-buchau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 9-12 Uhr
Mi 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Di+Fr 9-12:30 Uhr
(7)
Ordnungsamt des Landkreises
14.31 km von Moosburg (Federsee)
Anschrift:Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß
Telefon:07351526223
Fax:07351525223
E-Mail:ordnungsamt@biberach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Do 8-14 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Moosburg (Federsee)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Ordnungsamt
9 km von Moosburg (Federsee)
Anschrift:Bachstraße 7, 88448 Attenweiler
Telefon:0735792090
Fax:07357920930
E-Mail:rathaus@attenweiler.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14:00-16:00 Uhr, Mi 14:00-18:00 Uhr
(3)
Ordnungsamt
10.5 km von Moosburg (Federsee)
Anschrift:Wilhelm-Schussen-Straße 34, 88427 Bad Schussenried
Telefon:0758394010
Fax:075839401112
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
(5)
Ordnungsamt
10.68 km von Moosburg (Federsee)
Anschrift:Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau
Telefon:07581207135
Fax:07581207863
E-Mail:info@bad-saulgau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:15 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
(4)
Ordnungsamt
11.17 km von Moosburg (Federsee)
Anschrift:Biberacher Straße 59, 88441 Mittelbiberach
Telefon:07351181827
Fax:07351181879
E-Mail:info@mittelbiberach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-16 Uhr und Di 13-18 Uhr
(4)
Ordnungsamt
11.49 km von Moosburg (Federsee)
Anschrift:Marktplatz 1, 88499 Riedlingen
Telefon:0737118337
Fax:0737118355
E-Mail:info@riedlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 -12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr, Fr 8.00-12.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Moosburg (Federsee)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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