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Lohnsteuerhilfe Wain

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Allmannshornweg 39, 87727 Babenhausen
Telefon:083332680
Fax:08333946413
E-Mail:michaela.koch@vlh.de
Anschrift:Engelbert-Satzger-Str. 13b, 89264 Weißenhorn
Telefon:07309426143
E-Mail:nicole.schmid@vlh.de
Anschrift:Irisweg 55, 89079 Ulm
Telefon:073051780563
Fax:073051780564
E-Mail:margit.monrose@vlh.de
Anschrift:Blumenstr. 2, 89608 Griesingen
Telefon:07391752117
Fax:07391752118
E-Mail:eleni.mouratidou-koch@vlh.de
Anschrift:Römer Str. 169, 89077 Ulm
Telefon:073114055098
E-Mail:roland.schmid@vlh.de
Anschrift:Sanddornweg 6, 89155 Erbach
Telefon:07344952331
Fax:07344929586
E-Mail:tanja.braunsteffer@vlh.de
Anschrift:Schaffnerstr. 3, 89073 Ulm
Telefon:073138858660
Fax:073138858662
E-Mail:margit.monrose@vlh.de
Anschrift:Sigebrandstr. 19, 88410 Bad Wurzach
Telefon:07564948439
E-Mail:mario.winklmeier@vlh.de
Anschrift:Steigweg 17, 88299 Leutkirch
Telefon:075619151260
E-Mail:ralf.manthei@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 15, 89567 Sontheim
Telefon:073253487
E-Mail:wolfgang.schuck@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Wain? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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