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Pressestellen in Neuenburg am Rhein - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Neuenburg am Rhein
2.61 km von Neuenburg am Rhein
Anschrift:Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein
Telefon:07631791104
Fax:07631791222
E-Mail:stadtverwaltung@neuenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 9-12 Uhr und 14-18:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Stadtstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau
Telefon:076121878120
Fax:076121879999
E-Mail:matthias.fetterer@lkbh.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neuenburg am Rhein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Bismarckstr. 3, 79379 Müllheim-Badenweiler
Telefon:07631801504
Fax:07631801509
E-Mail:kultur@muellheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8 - 12 Uhr, Mo - Mi 14 - 16 Uhr, Do 14 - 18 Uhr
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Pressestelle Heitersheim
7.61 km von Neuenburg am Rhein
Anschrift:Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim
Telefon:0763440221
Fax:0763440234
E-Mail:sekretariat@heitersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
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Pressestelle Schliengen
8.94 km von Neuenburg am Rhein
Anschrift:Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen
Telefon:0763531090
Fax:07635310927
E-Mail:gemeinde@schliengen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
Anschrift:Hauptstr. 53, 79219 Staufen im Breisgau
Telefon:0763380521
Fax:0763350593
E-Mail:info@staufen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14.00-18.00 Uhr
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Pressestelle Bad Krozingen
12.95 km von Neuenburg am Rhein
Anschrift:Basler Str. 30, 79189 Bad Krozingen
Telefon:07633407164
Fax:07633407157
E-Mail:stadt@bad-krozingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Neuenburg am Rhein
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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