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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Oberreichenbach (Schwarzwald)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

(2)
Integrationsbeauftragte Stadt Pforzheim
16.61 km von Oberreichenbach (Schwarzwald)
Anschrift:Blumenhof 4, 75175 Pforzheim
Telefon:07231392117
Fax:07231392540
E-Mail:anita.gondek@stadt-pforzheim.de
(4)
Gleichstellungsbeauftragte Enzkreis
16.88 km von Oberreichenbach (Schwarzwald)
Anschrift:Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
Telefon:072313089595
E-Mail:martina.kloepfer@enzkreis.de
(3)
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Böblingen
27.37 km von Oberreichenbach (Schwarzwald)
Anschrift:Parkstr. 16, 71034 Böblingen
Telefon:070316631222
Fax:070316631907
E-Mail:m.thies@lrabb.de
(1)
Integrationsbeauftragter Baden-Baden
33.64 km von Oberreichenbach (Schwarzwald)
Anschrift:Gewerbepark Cité 1, 76532 Baden-Baden
Telefon:07221931400
Fax:07221931406
E-Mail:afsj@baden-baden.de
Anschrift:Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe
Telefon:07219367711
Fax:07219365132
E-Mail:hedwig.schubert@landratsamt-karlsruhe.de
(0)
Integrationsbeauftragte Rastatt
35.06 km von Oberreichenbach (Schwarzwald)
Anschrift:Kaiserstr. 48, 76437 Rastatt
Telefon:072229721030
Fax:072229721039
E-Mail:integrationsbeauftragte@rastatt.de
(4)
Büro für Integration Karlsruhe
35.28 km von Oberreichenbach (Schwarzwald)
Anschrift:Helmholtzstr. 9-11, 76133 Karlsruhe
Telefon:072113357615727
(5)
Amt für Gleichstellung und Integration Tübingen
39.67 km von Oberreichenbach (Schwarzwald)
Anschrift:Friedrichstr. 21, 72072 Tübingen
Telefon:070712041485
Fax:070712041007
E-Mail:gleichechancen@tuebingen.de
(0)
Leitstelle für Integration LandKreis Germersheim
55.75 km von Oberreichenbach (Schwarzwald)
Anschrift:Tournuser Platz 1, 76726 Germersheim
Telefon:0727453310
Fax:072745315594
E-Mail:l.frey@kreis-germersheim.de
FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Oberreichenbach (Schwarzwald)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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