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Kämmereien im Landkreis Enzkreis - Öffnungszeiten

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Klosterhof 31, 75433 Maulbronn
Telefon:0704310320
Fax:0704310345
E-Mail:info@maulbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 9.00 Uhr - 13.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
(0)
Kämmerei Knittlingen
4.34 km von Enzkreis
Anschrift:Marktstraße 19, 75438 Knittlingen
Telefon:0704337321
Fax:0704337390
E-Mail:stadt.knittlingen@knittlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.00 und Do 14.00-18.00 Uhr
Mi geschlossen
Anschrift:Schloßstraße 2, 75245 Neulingen
Telefon:0723742827
Fax:0723742845
E-Mail:info@neulingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 8.30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Anschrift:Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker
Telefon:07041876171
Fax:07041876199
E-Mail:stadtpost@stadt-muehlacker.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Kämmerei Niefern-Öschelbronn
8.06 km von Enzkreis
Anschrift:Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn
Telefon:07233962221
Fax:07233962299
E-Mail:gemeinde@niefern-oeschelbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-13 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Kämmerei Illingen
10.39 km von Enzkreis
Anschrift:Ortszentrum 8, 75424 Illingen
Telefon:070428242200
E-Mail:gemeinde@illingen-online.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 15-18 Uhr
Anschrift:Marktplatz 6, 75203 Kämpfelbachtal
Telefon:07232300950
Fax:07232300999
E-Mail:poststelle@gvv-kaempfelbachtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(0)
Kämmerei Ispringen
11.87 km von Enzkreis
Anschrift:Gartenstraße 12, 75228 Ispringen
Telefon:07231981220
Fax:07231981230
E-Mail:gemeinde@ispringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 13.00 - 18.00 Uhr
Anschrift:Schulstraße 2, 71297 Mönsheim
Telefon:07044925320
Fax:07044925310
E-Mail:info@moensheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-12 Uhr
Di 8-13 Uhr
Mi 14-18:30 Uhr
(1)
Kämmerei Remchingen
16.44 km von Enzkreis
Anschrift:San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen
Telefon:072327979400
Fax:072327979704
E-Mail:info@remchingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Kämmerei Enzkreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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