Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßstraße 2, 75245 Neulingen |
Telefon: | 0723742823 |
Fax: | 0723742845 |
E-Mail: | info@neulingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 6, 75203 Kämpfelbachtal |
Telefon: | 07232300964 |
Fax: | 07232300999 |
E-Mail: | poststelle@gvv-kaempfelbachtal.de |
Anschrift: | Gartenstraße 12, 75228 Ispringen |
Telefon: | 07231981222 |
Fax: | 07231981230 |
E-Mail: | gemeinde@ispringen.de |
Anschrift: | Marktstraße 19, 75438 Knittlingen |
Telefon: | 0704337324 |
Fax: | 0704337390 |
E-Mail: | stadt.knittlingen@knittlingen.de |
Anschrift: | Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn |
Telefon: | 07233962227 |
Fax: | 07233962299 |
E-Mail: | gemeinde@niefern-oeschelbronn.de |
Anschrift: | Klosterhof 31, 75433 Maulbronn |
Telefon: | 0704310322 |
Fax: | 0704310345 |
E-Mail: | info@maulbronn.de |
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Unweit von Pforzheim liegt die Gemeinde Neulingen. Sie gehört zum Landkreis Enzkreis in Baden-Württemberg. Die schöne Kirche der ev. Pfarrkirche St. Stephan, gelegen im Ortsteil Nußbaum, ist auf jeden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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