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Lohnsteuerhilfe Remchingen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lönsweg 1, 75196 Remchingen
Telefon:07232735163
Fax:07232735165
E-Mail:christine.nemetz@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 19, 75196 Remchingen
Telefon:0723273762
Fax:07232734283
E-Mail:dieter.roser@vlh.de
Anschrift:Bodelschwinghstr. 31, 75179 Pforzheim
Telefon:072314434909
E-Mail:stephan.scheerer@vlh.de
Anschrift:Westliche Karl-Friedrich-Str. 61, 75172 Pforzheim
Telefon:072314432419
E-Mail:degitz.bernd@vlh.de
Anschrift:Werderstr. 24a, 75173 Pforzheim
Telefon:072314193085
E-Mail:manuel.vicente@vlh.de
Anschrift:Anton-Bruckner-Str. 18, 76227 Karlsruhe
Telefon:07215979438
E-Mail:walter.puetz@vlh.de
Anschrift:Weiherstr. 21, 75331 Engelsbrand
Telefon:07082941965
Fax:07082941676
E-Mail:luciana.castillente@vlh.de
Anschrift:Rheinstr. 78, 76275 Ettlingen
Telefon:072431855035
E-Mail:hans.wunsch@vlh.de
Anschrift:Kösliner Str. 61, 76139 Karlsruhe
Telefon:072146722674
E-Mail:tatjana.gross@vlh.de
Anschrift:Albtalstr. 15, 76316 Malsch-Völkersbach
Telefon:07204947590
E-Mail:marion.kraus@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Remchingen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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