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Lohnsteuerhilfe Wiernsheim (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Anton-Bruckner-Str. 18, 76227 Karlsruhe
Telefon:07215979438
E-Mail:walter.puetz@vlh.de
Anschrift:Am Kühlenberg 3, 72202 Nagold
Telefon:074526003530
E-Mail:thomas.ambacher@vlh.de
Anschrift:Albtalstr. 15, 76316 Malsch-Völkersbach
Telefon:07204947590
E-Mail:marion.kraus@vlh.de
Anschrift:Kösliner Str. 61, 76139 Karlsruhe
Telefon:072146722674
E-Mail:tatjana.gross@vlh.de
Anschrift:Port-Talbot-Str. 22, 74081 Heilbronn
Telefon:071317901199
Fax:071317901197
E-Mail:joachim.kunert@vlh.de
Anschrift:Rheinstr. 78, 76275 Ettlingen
Telefon:072431855035
E-Mail:hans.wunsch@vlh.de
Anschrift:Lettenstr. 16, 72119 Ammerbuch
Telefon:07032992344
Fax:07032992382
E-Mail:wolfgang.maurer@vlh.de
Anschrift:Heilbronner Str. 50, 73728 Esslingen
Telefon:071112380805
E-Mail:volker.allgaier@vlh.de
Anschrift:Urbanstr. 7/1, 74072 Heilbronn
Telefon:071319195986
Fax:071319195988
E-Mail:harald.schleyer@vlh.de
Anschrift:Hirschstr. 44, 76133 Karlsruhe
Telefon:07211510075
E-Mail:hans.wunsch@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Wiernsheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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