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Ausländerbehörden in Altenriet - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(127)
Ausländerbehörde des Landkreises
9.97 km von Altenriet
Anschrift:Am Aussichtssturm 7, 73207 Plochingen
Telefon:0711390248325
E-Mail:auslaenderamt@LRA-ES.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Altenriet

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(29)
Ausländerbehörde Filderstadt
9.31 km von Altenriet
Anschrift:Obere Bachstraße 13, 70794 Filderstadt
Telefon:07117003331
Fax:07117003347
E-Mail:AuE@filderstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(135)
Ausländeramt
9.97 km von Altenriet
Anschrift:Marktstraße 7, 72622 Nürtingen
Telefon:0702275258
Fax:0702275584
E-Mail:stadt@nuertingen.de
Öffnungs­zeiten:Ohne Termin: montags von 9 -12 Uhr sowie donnerstags von 9 - 12 und von 14-16 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Diese ist per E-Mail unter: awes.stadt@nuertingen.de möglich.
(34)
Ausländeramt des Landkreises Reutlingen
11.53 km von Altenriet
Anschrift:Aulberstraße 27, 72764 Reutlingen
Telefon:071214800
Fax:071214801800
E-Mail:post@kreis-reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(38)
Ausländerbehörde
11.61 km von Altenriet
Anschrift:Oskar-Kalbfell-Platz 21, 72764 Reutlingen
Telefon:071213035665
Fax:071213032278
E-Mail:stadt@reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(36)
Ausländeramt
14.06 km von Altenriet
Anschrift:Schmiedtorstraße 4, 72070 Tübingen
Telefon:070712042553
Fax:0707120442223
E-Mail:auslaenderamt@tuebingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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