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Wohnungsämter in Holzmaden - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz 6, 73235 Weilheim an der Teck
Telefon:070231060
Fax:07023106144
E-Mail:stadt@weilheim-teck.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7.30 - 12.30 Uhr, Di-Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Di 15.00 - 18.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Holzmaden

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Marktstraße 14, 79230 Kirchheim unter Teck
Telefon:07021502342
Fax:07021502372
E-Mail:m.roser@kirchheim-teck.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Wohnungsamt GVV Reichenbach an der Fils
9.53 km von Holzmaden
Anschrift:Hauptstr. 7, 73262 Reichenbach an der Fils
Telefon:0715350050
Fax:0715395702102
E-Mail:post@reichenbach-fils.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Wohnungsamt Wernau
9.88 km von Holzmaden
Anschrift:Kirchheimer Straße 69, 73249 Wernau
Telefon:0715393450
Fax:071539345205
E-Mail:info@wernau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 und Mo, Do 14-16 Uhr, Di 14-18 Uhr
Mi nach Terminvereinbarung
Anschrift:Marktplatz 1, 73252 Lenningen
Telefon:070266090
Fax:0702660944
E-Mail:gemeinde@lenningen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 15-18 Uhr
Anschrift:Schulstraße 5-7, 73207 Plochingen
Telefon:0715370050
Fax:071537005199
E-Mail:rathaus@plochingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr , Die 15:00 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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