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Gewerbeämter in Ohmden - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(27)
Gewerbeaufsichtsamt des Landkreises
18.74 km von Ohmden
Anschrift:Neckarstr. 1, 73728 Esslingen
Telefon:0711390241400
Fax:0711390258045
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ohmden

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll
Telefon:0716480817
Fax:0716480833
E-Mail:kplata@bad-boll.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Di 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Anschrift:Kirchstraße 2, 73066 Uhingen
Telefon:071619380131
Fax:071619380199
E-Mail:katharina.donabauer@uhingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr, Mi 15.00-18.00 Uhr, Do 14.00-16.00 Uhr
Anschrift:Marktplatz 1, 73061 Ebersbach an der Fils
Telefon:07163161237
Fax:07163161286237
E-Mail:pade@stadt.ebersbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7.30-15.00 Uhr, Di-Fr 8.00-12.00 Uhr und Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 30, 73092 Heiningen
Telefon:07161403426
Fax:07161403439
E-Mail:gera@heiningen-online.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 7:30-12:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Kirchstraße 13, 73033 Göppingen
Telefon:071616503221
E-Mail:gewerbe@goeppingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-13 Uhr, Do 13.30-18 Uhr, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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