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Nachlassgerichte in Heiningen (Göppingen) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(18)
Nachlassgericht Göppingen
4.83 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Pfarrstr. 25, 73033 Göppingen
Telefon:07161630
Fax:07161632429
E-Mail:poststelle@aggoeppingen.justiz.bwl.de
(1)
Nachlassgericht Kirchheim unter Teck
14.66 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Alleenstr. 86, 73230 Kirchheim unter Teck
Telefon:0702197480
Fax:07021974835
E-Mail:poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Geislingen
14.7 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Schulstr. 17, 73312 Geislingen an der Steige
Telefon:07331220
Fax:0733122377
E-Mail:poststelle@aggeislingen.justiz.bwl.de
(4)
Nachlassgericht Schwäbisch Gmünd
18.02 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Rektor-Klaus-Str. 21, 73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon:071716020
Fax:07171602571
E-Mail:poststelle@agschwgmuend.justiz.bwl.de
(8)
Nachlassgericht Schorndorf
18.29 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Burgschloss, 73614 Schorndorf
Telefon:071816010
Fax:07181601400
E-Mail:poststelle@agschorndorf.justiz.bwl.de
(13)
Nachlassgericht Nürtingen
23.16 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Neuffener Str. 28, 72622 Nürtingen
Telefon:0702292250
Fax:070229225158
E-Mail:poststelle@agnuertingen.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Bad Urach
26.61 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Beim Schloss 1, 72574 Bad Urach
Telefon:071251580
Fax:07125158449
E-Mail:poststelle@agbadurach.justiz.bwl.de
(9)
Nachlassgericht Esslingen
26.76 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Ritterstr. 8-10, 73728 Esslingen am Neckar
Telefon:071139620
Fax:07113962100
E-Mail:poststelle@agesslingen.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Münsingen
30.11 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Schlosshof 3, 72525 Münsingen
Telefon:07381180583
Fax:07381180511
E-Mail:poststelle@agmuensingen.justiz.bwl.de
(46)
Nachlassgericht Waiblingen
31.4 km von Heiningen (Göppingen)
Anschrift:Bahnhofstr. 48, 71332 Waiblingen
Telefon:071519550
Fax:0715158463
E-Mail:poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Heiningen (Göppingen)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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