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Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg

Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg

(3.2 Sterne, 128 Bewertungen)
Telefon:062215221872
Fax:062215221840
E-Mail:gesundheitsamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungszeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 7:30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Änderung meldenzur Webseite  

Auch heute noch trägt man sein Anliegen an das Gesundheitsamt meist schriftlich vor. Daher stellt ortsdienst.de Ihnen hier die Adresse für ein Schreiben an das Gesundheitsamt in Heidelberg und auch die Mailadresse für eine Email an diese Behörde zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Gesundheitsamt-FAQ

Weitere Fragen

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Gesundheitsamt Heidelberg: Informationen zu Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises

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Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.

Gesundheitssystem in Deutschland

Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.

Aufgaben der Gesundheitsämter

Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.

Gesundheitsdienste

Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.

Hygieneüberwachung

Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.