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Standesämter in Heidenheim an der Brenz - Öffnungszeiten

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises
1.43 km von Heidenheim an der Brenz
Anschrift:Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon:073213210
Fax:073213212410
E-Mail:post@landkreis-heidenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(3)
Standesamt
1.82 km von Heidenheim an der Brenz
Anschrift:Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon:073213273300
Fax:073213233300
E-Mail:standesamt@heidenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-16:30 Uhr Di-Mi 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Heidenheim an der Brenz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Standesamt
5.01 km von Heidenheim an der Brenz
Anschrift:Hauptstraße 24, 89555 Steinheim am Albuch
Telefon:07329960624
Fax:07329960612
E-Mail:info@steinheim-am-albuch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Standesamt
6.09 km von Heidenheim an der Brenz
Anschrift:Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn
Telefon:07328962514
Fax:07328962527
E-Mail:daniel.maier@koenigsbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12 Uhr, Mi 14.30-17.30 Uhr, Do 14.30-16.00 Uhr
(2)
Standesamt
7.77 km von Heidenheim an der Brenz
Anschrift:Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen
Telefon:073249551307
Fax:07324955291307
E-Mail:r.weiss@herbrechtingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo, Do 14.00 - 16.00 Uhr, Mi 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Standesamt
10.53 km von Heidenheim an der Brenz
Anschrift:Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten
Telefon:0732384350
Fax:0732384109
E-Mail:susanne.bretzger@gerstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo, Do 14:00 - 16:00 Uhr, Mi 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Standesamt
10.85 km von Heidenheim an der Brenz
Anschrift:Marktstraße 11, 89537 Giengen an der Brenz
Telefon:073229522180
Fax:073229521101
E-Mail:stadtverwaltung@giengen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 9.00-13.00 Uhr, Mi 7.30-13.00 Uhr, Do 9.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Heidenheim an der Brenz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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