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Nachlassgerichte in Neuenstadt am Kocher - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(45)
Nachlassgericht Heilbronn
13.88 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Rosenbergstraße 59, 74072 Heilbronn
Telefon:07131641
Fax:071316434000
E-Mail:poststelle@agheilbronn.justiz.bwl.de
(6)
Nachlassgericht Öhringen
14.08 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Karlsvorstadt 18, 74613 hringen
Telefon:079416040
Fax:07941604360
E-Mail:poststelle@agoehringen.justiz.bwl.de
(14)
Nachlassgericht Mosbach
17.76 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Hauptstr. 110, 74821 Mosbach
Telefon:06261870
Fax:0626187460
E-Mail:poststelle@agmosbach.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Adelsheim
18.36 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Rietstr. 4, 74740 Adelsheim
Telefon:0629162040
Fax:06291620425
E-Mail:poststelle@agadelsheim.justiz.bwl.de
(3)
Nachlassgericht Brackenheim
26.3 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Schlossplatz 2, 74366 Brackenheim
Telefon:0713598780
Fax:071356640
E-Mail:poststelle@agbrackenheim.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Künzelsau
26.77 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Konsul-Uebele-Str. 12, 74653 Künzelsau
Telefon:0794091490
Fax:07940914930
E-Mail:poststelle@agkuenzelsau.justiz.bwl.de
(25)
Nachlassgericht Besigheim
29.99 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Nachlassgerichtsgasse 5, 74354 Besigheim
Telefon:0714383330
Fax:07143833340
E-Mail:poststelle@agbesigheim.justiz.bwl.de
(3)
Nachlassgericht Buchen
30.79 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Amtsstr. 26, 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon:0628132590
Fax:06281325927
E-Mail:poststelle@agbuchen.justiz.bwl.de
(2)
Nachlassgericht Sinsheim
32.44 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Werderstr. 12, 74889 Sinsheim
Telefon:072611510
Fax:07261151101
E-Mail:poststelle@agsinsheim.justiz.bwl.de
(11)
Nachlassgericht Schwäbisch Hall
33.63 km von Neuenstadt am Kocher
Anschrift:Unterlimpurger Str. 8, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:07919463350
Fax:0791946335215
E-Mail:poststelle@agschwaebischhall.justiz.bwl.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Neuenstadt am Kocher? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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