Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131994308 |
Fax: | 07131994190 |
E-Mail: | bauen-umwelt@landratsamt-heilbronn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Muthstraße 4, 74889 Sinsheim |
Telefon: | 0726194665344 |
Fax: | 07261946695344 |
E-Mail: | post@rhein-neckar-kreis.de |
Anschrift: | Renzstraße 10, 74821 Mosbach |
Telefon: | 06261841785 |
Fax: | 06261844702 |
E-Mail: | post@neckar-odenwald-kreis.de |
Anschrift: | Obere Marktstraße 1, 71634 Ludwigsburg |
Telefon: | 071419100 |
Fax: | 071419102176 |
E-Mail: | rathaus@ludwigsburg.de |
Anschrift: | Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411440 |
Fax: | 07141144396 |
E-Mail: | mail@landkreis-ludwigsburg.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen |
Telefon: | 062247040 |
Fax: | 06224704150 |
E-Mail: | stadt@leimen.de |
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Schwaigern im Landkreis Heilbronn gehört zur Metropolregion Stuttgart an der Lein und fand 766 seine erste urkundliche Erwähnung. Schwaigern umfasst neben der Kernstadt auch die Stadtteile Massenbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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