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Ausländerbehörden in Kürnbach - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe
Telefon:072193650
Fax:072193653199
E-Mail:posteingang@landratsamt-karlsruhe.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Kürnbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(40)
Ausländerbehörde
19.19 km von Kürnbach
Anschrift:Campus 1, 76646 Bruchsal
Telefon:0115
E-Mail:auslaenderbehoerde@bruchsal.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Anschrift:Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim
Telefon:07261404252
Fax:072614044530
E-Mail:ordnungsamt@sinsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 14:00 - 17:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
(65)
Ausländerbehörde des Enzkreises
23.34 km von Kürnbach
Anschrift:Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
Telefon:072313089608
Fax:072313089590
E-Mail:migrationsamt@enzkreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
(69)
Abteilung für Migration und Flüchtlinge
23.46 km von Kürnbach
Anschrift:Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, 75175 Pforzheim
Telefon:07231392504
Fax:07231393199
E-Mail:auslaenderwesen@pforzheim.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
(33)
Ausländerbehörde
23.59 km von Kürnbach
Anschrift:Löchgauer Straße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon:0714274330
Fax:0714274406
E-Mail:auslaenderwesen@bietigheim-bissingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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